Antrag auf Kostenerstattung
Als Wahlarztpraxis hat die Spezialistenpraxis mundgerecht keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Das heißt, Sie bezahlen als Patient oder Patientin die Behandlung in unserer Praxis zunächst selbst. Im Anschluss haben Sie jedoch die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen, und sich so einen Teil der Behandlungskosten zurückzuholen.
Um dieses Verfahren für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen hier einen vorgefertigten Antrag auf Kostenrückerstattung zur Verfügung.